CDU fordert mehr Einsatz von Rot-Grün für ein besseres Niedersachsen
Lechner, Hermann und Thiele: Antrag zum Nachtragshaushalt
Hannover. „Ein besseres Niedersachsen ist machbar. Das beweisen wir mit unseren Anträgen zum Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung. Der Ministerpräsident und seine neue Koalition hingegen setzen nur bundespolitische Beschlüsse um und kaum eigene Akzente durch. So verliert unser Land nach der Landtagswahl ein ganzes Jahr, um dringend notwendige Maßnahmen für eine bessere Unterrichtsversorgung und Kinderbetreuung, für eine bessere medizinische Versorgung der Menschen, für eine bessere Flüchtlingspolitik, für Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und für neuen Wohlstand sowie für besseren Umwelt- und Klimaschutz anzugehen. Die CDU-Fraktion schlägt dem Landtag 26 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von knapp 500 Millionen Euro und entsprechender Gegenfinanzierung vor, mit denen wir das Land in diesen Bereichen noch 2023 weiter nach vorne bringen wollen“, erklärte Sebastian Lechner, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, zu den Haushaltsanträgen seiner Fraktion.
Der stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, erläuterte, die Christdemokraten wollten für eine bessere Bildung und Betreuung unter anderem zusätzliche Ausbildungsplätze in der dualisierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, ein Ganztagsausbauprogramm für die Grundschulen und die Erhöhung der Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte auf A13 bereits zum Schuljahresbeginn 2023/24 und ein Lehrkräftegewinnungsprogramm erreichen, um die Unterrichtsversorgung an den Schulen im Land kurzfristig zu verbessern.
Für eine bessere medizinische Versorgung sollen nach dem Willen der CDU-Fraktion an den medizinischen Hochschulen in Niedersachsen weitere 200 Medizinstudienplätze geschaffen werden – 50 in Hannover, 50 in Göttingen und 100 in Oldenburg. Dafür seien an allen drei Standorten Baumaßnahmen erforderlich. Um die Planung hierfür noch in 2023 zu beginnen, beantragt die CDU-Fraktion, hierfür knapp 25 Millionen Euro in den Landeshaushalt einzustellen. Zudem, so Thiele, beantrage die CDU-Fraktion, ausnahmsweise ein neues Sondervermögen zu errichten, um die Finanzierung der großen Krankenhausstrukturprojekte im Land mit Investitionsvolumina von mehr als 150 Millionen Euro finanziell abzusichern und zugleich die allgemeine Krankenhausinvestitionsförderung von dieser Finanzierung zu entlasten. Das Sondervermögen solle über zehn Jahre hinweg vom Land mit 120 Millionen Euro jährlich und ab 2024 auch von den Kommunen mit ihrem Finanzierungsanteil von 40 Prozent, also 80 Millionen Euro jährlich auffinanziert werden. „Damit verhindern wir eine übermäßige Belastung der Landesfinanzen in den Jahren, in denen diese Projekte realisiert werden“, erläutert Thiele das Vorhaben. Im Gegenzug schlage die CDU-Fraktion vor, das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen zu schließen. Die dort von Rot-Grün eingeordneten Maßnahmen müssten nach Auffassung der CDU-Fraktion aus dem Normalhaushalt finanziert werden und erfüllten die rechtlichen Mindestanforderungen an ein Sondervermögen nicht.
In der Flüchtlingspolitik will die CDU die Kommunen unter anderem von den Vorhaltekosten für Wohnungen und andere Aufnahmekapazitäten entlasten. „Die bisher mit der Landesregierung ausgehandelte Summe von 50 Millionen Euro reicht nach Auskunft der Kommunalen Spitzenverbände nicht aus, um auch nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten für diese Aufgabe zu decken. Daher muss hier nachgebessert werden, damit unsere Landkreise, Städte und Gemeinden nicht auf den Kosten sitzen bleiben“, so Thiele. Zudem will die CDU-Fraktion erreichen, dass weitere Mittel für den Sprachunterricht für die Flüchtlinge bereitgestellt werden. Und es sollen sieben zusätzliche Verwaltungsrichter eingestellt werden, um die aktuelle Bearbeitungszeit der Anträge von durchschnittlich 32 Monaten deutlich zu beschleunigen.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, spricht sich auch die CDU-Landtagsfraktion dafür aus, alle Gesundheitsfachberufe ab diesem Sommer vom Schulgeld freizustellen. „Zudem wollen wir erreichen, dass innovative Projekte der beruflichen Erstausbildung besser gefördert werden. Und wir wollen die Zulage für Polizisten, Justizvollzugsbeamte, Berufsfeuerwehrleute und Steuerfahnder auf 200 Euro erhöht wird. Damit käme Niedersachsen nahe an die Zulage der Bundespolizei heran“, so Thiele. Um die digitale Transformation der mittelständischen Wirtschaft auch in Zukunft fördern zu können, soll der Digitalbonus des Landes fortgesetzt und mit 15 Millionen Euro ausgestattet werden.
Für die Infrastruktur im Land fordert die CDU-Fraktion, den Landesstraßenbauplafonds mit zusätzlichen 40 Millionen Euro auszustatten. „Momentan fehlt Geld, um auch nur alle Winterschäden an den Straßen und Radwegen des Landes zu reparieren. Die Folgen wären teure Schaden an der Substanz unserer Infrastruktur mit deutlich höheren Folgekosten. Das muss verhindert werden, und dafür beantragen wir zusätzliche Mittel“, so Thiele. Um die Kommunen bei den Gutachterkosten für die Reaktivierung von Bahnstrecken zu entlasten und die Planung damit zu beschleunigen, beantragen die Christdemokraten 500.000 Euro für den Haushalt 2023. Und für den ländlichen Wegebau, der nicht mehr aus Mitteln der EU gefördert werden darf, sollen 10 Millionen Euro aus Landesmitteln bereitgestellt werden.
„Klima- und Umweltschutz im Flächenland Niedersachsen gehen nicht gegen, sondern nur mit der Landwirtschaft. Dafür hat die frühere Landesregierung, gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Naturschutzverbänden den Niedersächsischen Weg beschlossen. Mit zusätzlichen 50 Millionen Euro für gemeinsam erarbeitete Maßnahmen auf konventionell geführten Betrieben wollen wir den Turbo für den Niedersächsischen Weg einschalten“, erklärt Thiele eine weitere Forderung im Haushaltsantrag seiner Fraktion. „Und um Ställe der Zukunft für noch artgerechtere Tierhaltung in verschiedenen Haltungsformen zu entwickeln und zu bauen, sollen vom Land 15 Millionen Euro bereitgestellt werden.“ Für den Bau von Regenrückhaltebecken kommunaler Wasserwerke, den Austausch von Schöpfwerkspumpen und die Übernahme gestiegener Energiekosten der Schöpfwerksverbände sieht die CDU im Bereich der Klimafolgen-Bekämpfung insgesamt zusätzlich mehr als 10 Millionen Euro in ihrem Haushaltsantrag vor.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hegt erhebliche Zweifel, ob die Haushaltsberatungen in der von SPD und Grünen durchgeführten Form noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Das machte die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, nach den Schlussberatungen der Parlamentsausschüsse in einer Stellungnahme erneut deutlich. „Rot-Grün legt dem Landtag mit kürzester Frist Änderungsvorschläge zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz sowie in der Folge Änderungsvorschläge zu ihren eigenen Änderungsvorschlägen vor, die weder von den Abgeordneten noch von den anzuhörenden Institutionen oder dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages inhaltlich und in ihrer Wirkung erfasst, geprüft und diskutiert werden könne. Der GBD hat völlig Recht mit seinem Warnhinweis, dass diese Haushaltsberatungen mit einem verfassungsrechtlichen Risiko behaftet sind“, urteilt Hermann.
Das Vorgehen der rot-grünen Koalition erschwere es der CDU-Fraktion erheblich, einen eigenen fundierten Haushaltsantrag vorzulegen. „Dass die Koalition unsere Anträge auf Verschiebung der Schlussberatungen des Haushalts und unseren Vorschlag für eine Sondersitzung abgelehnt hat, mit dem wir zu einer rechtssicheren Haushaltsberatung hätten kommen können, bedauern wir sehr“, ergänzte Thiele. Die CDU-Landtagsfraktion wolle sich durch dieses verfassungsrechtlich problematische Verhalten jedoch nicht in ihrem Oppositionsrecht beschneiden lassen, einen eigenen umfassenden Haushaltsantrag vorzulegen, erklärte Thiele abschließend.